Was ist mit drehbaren Kindersitzen, die in beide Richtungen genutzt werden können – wie empfehlenswert sind die?
Einige Hersteller haben Kindersitze auf den Markt gebracht, die sowohl vorwärts als auch rückwärts eingebaut werden können. In diesen Sitzen muss das Kind rückwärts fahren, bis es die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von 9 kg bzw. 15 Monaten erreicht hat. Anschließend darf der Sitz in beide Richtungen genutzt werden: das Kind kann darin vorwärts oder rückwärts fahren, ganz nach Belieben. Diese drehbaren Sitze bieten volle Flexibilität für Eltern, die ihr Kind länger rückwärts fahren lassen wollen, aber unsicher sind, ob das Kind dies dauerhaft toleriert. Mit einem drehbaren Reboarder können Eltern gelassen die Reaktion des Kindes auf das Rückwärtsfahren abwarten und gegebenenfalls jederzeit die Richtung wechseln, ohne einen neuen Sitz zu kaufen.
Wir raten dennoch, den Sicherheitsvorteil des Rückwärtsfahrens auszuschöpfen und das Kind bis zum Ende der zugelassenen Nutzungsdauer rückwärts zu transportieren. Erfahrungsgemäß verweigern Kinder nicht irgendwann das Rückwärtsfahren, sondern beginnen aus anderen Gründen zu protestieren: entweder ist der Sitz zu klein, der unflexible Fünfpunktgurt zu beengend oder Autofahren einfach zu langweilig. Diese Probleme stellen sich dann aber vorwärts wie rückwärts, denn der gleiche Sitz passt dem Kind vorwärts gerichtet nicht länger als rückwärts.