Unser besonderer Service: Die Kindersitzprofis – Unfallaustauschgarantie für Kindersitze, Babyschalen und Basisstationen
Unser Service für Ihre Sicherheit: Wir tauschen Ihren Kindersitz nach einem Unfall aus – ganz gleich, ob Ihr Kind im Kindersitz saß oder nicht.
Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass ein Kindersitz, der äußerlich unverseht aussieht, auch sicher unbeschadet oder unfallfrei ist. Immer wieder schicken uns Kunden Bilder von ihren Kindersitzen, auf denen wir genau das Gegenteil sehen, nämlich Sitze, die nach einem Unfall genau so aussehen wie vorher. Tatsächlich können auch Gutachter nicht per einfacher Sichtkontrolle feststellen, ob ein Sitz beschädigt ist oder nicht: Haarrisse beispielsweise sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, können bei einem weiteren Crash jedoch schlimme Folgen haben.
Deshalb und weil wir wissen, dass Sie nach einem Unfall ohnehin schon genug Sorgen haben, ersetzen wir Ihren Kindersitz nach einem Unfall - kostenlos.
Tauschen Sie Ihren Kindersitz nach einem Unfall!
Kaufen Sie sorgenfreier mit unserer Unfall-Austausch-Garantie. Unsere Unfallaustausch-Garantie gilt für jeden bei einem unserer deutschen Fachhändler oder in unserem Onlineshop ab dem 01.07.2016 gekauften Kindersitz.
Wir ersetzen Ihren Kindersitz und die gegebenenfalls zugehörige Basis-Station schnell und unkompliziert, wenn Ihr Kinderrückhaltesystem in einen Unfall verwickelt war. Sie bekommen zu diesem Zweck beim Kauf eines Kindersitzes eine Garantiekarte, um im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert zu sein.
Bedingungen zum Unfallaustausch
Sie sollten Ihren Kindersitz nach einem Unfall immer austauschen. Bei einem Parkrempler mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h ist ein Austausch nicht notwendig. Auch nach einer starken Bremsung müssen Sie den Sitz nicht ersetzen. Die Regulierung durch eine Versicherung hat Vorrang.
Unter folgenden Bedingungen ersetzen wir den Kindersitz:
- Der Verkehrsunfall wurde durch Sie selbst verursacht (bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Austausch Ihres Kindersitzes)
- Ihnen liegt die Originalrechnung vor, die nicht älter als 6 Jahre ist
- Der Unfallzeitpunkt liegt nicht weiter als zwei Wochen zurück
- Der Kindersitz war nachweislich in einen Unfall verwickelt und wurde in den Unfallbericht der Polizei oder in das Unfallgutachten aufgenommen.
Sie verpflichten sich außerdem, sich bei den Unfallaustauschprogrammen der Kindersitzhersteller zu registrieren. Im Falle eines Austauschs durch uns überlassen Sie uns Ihren Unfallsitz, den wir auf unsere Kosten entsorgen. .
Achtung: Die Unfallaustauschgarantie gilt nur für den Erstkäufer. Sie ist nicht übertragbar.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie noch Fragen zu unserer Unfallaustauschgarantie haben.