Eltern möchten ihre Kinder im Auto sicher transportieren. Doch wer anfängt, sich mit den verschiedenen Varianten von Kindersitzen auseinanderzusetzen, kann schnell die Übersicht verlieren: unterschiedliche Größeneinteilungen, Gewichtsklassen, Befestigungsmöglichkeiten und Sicherheitsnormen stiften Verwirrung. Schlagwörter wie „i-Size“, „ISOFIX“ und „semi-universale Zulassung“ geistern in den Foren und Webseiten umher, ohne dass dies dir auch nur einen Funken Überblick bringt.
Wir erklären dir im Folgenden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der geltenden Kindersitz-Normen und weisen auf Stolperfallen hin. Denn die wichtigste Frage ist und bleibt: Wie erkenne ich, welchen Sitz ich denn nun für mein Kind verwenden darf?
Die gesetzliche Regelung in Deutschland: verbindliche Sicherheitsstandards für Kinder im Auto
Die gesetzliche Vorschrift der StVO zur Kindersitzpflicht in Deutschland ist eindeutig: Kinder unter 12 Jahren bzw. 150 cm Körpergröße brauchen im Auto einen Kindersitz. Diese „Kinderrückhalteeinrichtung“ muss „den Anforderungen genügen und für das Kind geeignet“ sein. Was das konkret bedeutet, sagt die StVO nicht. Dafür gibt es die sogenannten „ECE-Normen“.
Was ist eine Kindersitz-Norm?
Diese ECE-Normen sind ein internationaler Standard für Kinderautositze. Sie gelten in allen EU-Ländern. Die ECE-Normen legen bestimmte technische Vorschriften, Sicherheitskriterien und Prüfverfahren für die Zulassung von Kinderautositzen fest. Bevor sie auf den Markt kommen dürfen, werden alle „Kinderrückhalteeinrichtungen“ fürs Auto in der EU auf Herz und Nieren geprüft, ob sie den Vorgaben einer gültigen ECE-Norm entsprechen. In Deutschland testet das der TÜV. Wenn der Sitz im Test alle Sicherheitsanforderungen besteht, bekommt er ein oranges ECE-Prüfsiegel (nicht zu verwechseln mit freiwilligen TÜV-Siegeln wie dem GS-Zeichen, siehe Kasten unten). Kindersitze, die diese Sicherheitsstandards nicht erfüllen, erhalten grundsätzlich kein Prüfsiegel. Damit sind diese Sitze nicht amtlich genehmigt. Sie dürfen in Deutschland nicht verkauft und nicht verwendet werden.
„Kindersitz-Norm“ als verpflichtende Vorschrift
Anders als die Bezeichnung (in Anlehnung an die DIN-Normen) vielleicht vermuten lässt, sind ECE-Normen für Kindersitze keine Empfehlung, sondern eine verpflichtende Vorschrift. Nur Kindersitze, die den Vorgaben der aktuellen ECE-Normen entsprechen, dürfen in Deutschland verkauft und verwendet werden. Andere Kinderautositze sind in Deutschland (und der EU) nicht erlaubt. Auch Sitze, die in anderen Ländern offiziell zugelassen sind, dürfen in Deutschland nicht benutzt werden, wenn sie kein gültiges ECE-Prüfsiegel tragen! Wer sie trotzdem verwendet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Ganz abgesehen davon, dass bei diesen Sitzen nicht klar ist, welche Sicherheitsstandards sie (nicht) erfüllen.
Das ECE-Prüfsiegel: So erkennst du die Zulassungsnorm deines Kindersitzes
Das ECE-Prüfsiegel ist erkennbar an einem orangen Aufkleber direkt auf dem Kindersitz, meist hinten an der Rückenlehne.
- Hersteller (nicht zwingend)
- Bezeichnung Kindersitz-Modell (nicht zwingend)
- ECE-Norm
- Zulassungsart
- Kindersitz-Gruppe (Gewichtsklasse bzw. Körpergröße)
- großes „E“ im Kreis: europäisches Prüfkennzeichen. Die Ziffer hinter dem „E“: zeigt das EU-Land, in dem der Sitz zugelassen wurde (1=D, 2=F, 3=I, 4=NL)
- Zahlenfolge unter dem „E“: Zulassungsnummer des Sitzes. Die ersten Ziffern „129R“, „04“ oder „03“ zeigen die ECE-Prüfnorm, nach welcher der Sitz zugelassen ist.
Das Baujahr des Sitzes ist anhand der ECE-Plakette nicht erkennbar. Das Produktionsdatum wird vom Hersteller entweder auf einem separaten Aufkleber vermerkt oder in das Plastik des Sitzes eingeprägt.
WICHTIG: Die Plakette bitte niemals entfernen, sonst kann die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle nicht erkennen, ob der Kindersitz offiziell zugelassen ist. Fehlt die Plakette, dann wird das so behandelt, als ob das Kind ohne Kindersitz unterwegs wäre! Als Konsequenz gibt es ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Hinweis: Das ECE-Prüfsiegel sollte nicht verwechselt werden mit anderen Prüfzeichen, beispielsweise dem Siegel „TÜV zertifiziert“ oder dem GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“! Diese Zeichen haben nichts damit zu tun, ob ein Kindersitz vorschriftsmäßig zugelassen ist.
Welche Kindersitze sind in Deutschland zugelassen?
In der EU sind für Auto-Kindersitze aktuell drei ECE-Normen gleichzeitig gültig: ECE R 44/03, ECE R 44/04 sowie ECE R 129 (auch bekannt als „i-Size-Norm“). Sitze mit diesen Prüfnormen dürfen in der EU (und damit in Deutschland) für den Transport von Kindern im Auto verwendet werden. Du erkennst die Prüfnorm deines Kindersitzes anhand des orangen Prüfsiegels, das auf dem Sitz kleben muss (siehe unten). Sitze, die nach den ältesten ECE-Normen R 44/01 und R 44/02 zugelassen sind, dürfen nicht mehr genutzt werden. Diese Normen sind seit dem Jahr 2008 nicht mehr gültig.
Auch Kindersitze der Prüfnorm R 44/03 sind inzwischen nicht mehr empfehlenswert. Technisch unterscheiden sich die Prüfvorschriften der ECE R 44/03-Norm zwar nicht von den Vorschriften der Norm ECE R 44/04. Da Modelle der Norm R 44/03 aber seit 2009 nicht mehr verkauft werden dürfen, sind diese Sitze inzwischen mindestens (!) zehn Jahre alt. Es können jedoch bis zu 25 Jahre sein, denn ECE 44/03 wurde bereits 1995 eingeführt. Diese Kindersitze dürfen Sie zwar offiziell noch benutzen. Du solltest aber bedenken, dass bei einem Sitz, der so alt ist, das Material ermüdet. Es wird spröde und brüchig, die Schutzwirkung ist damit nicht mehr gewährleistet. Wir empfehlen daher, diese Sitze so bald wie möglich auszutauschen.
Ab wann gilt die neue Norm ECE R 129?
Im Handel erhältlich sind derzeit Kindersitze mit den Zulassungsnormen ECE R 44/04 sowie ECE R 129. Beide Kindersitz-Normen gelten in der EU bis auf weiteres parallel. Sie können also derzeit sowohl Kindersitze der Norm R44/04 als auch der Norm R129 kaufen und verwenden.
Die Einführung der neuen Zulassungsnorm ist das Ergebnis aktueller Erkenntnisse der Sicherheitsforschung und technischer Fortentwicklungen. Die ältere Norm ECE R 44/04 gibt es seit dem Jahr 2005. Die jüngere Norm ECE R 129 wurde von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen im Jahr 2013 beschlossen und 2014 auch von Deutschland als gesetzliche Vorschrift angenommen.
Diese neueste Aktualisierung der Zulassungsvorschriften für Kinderautositze bringt einige wichtige Änderungen mit sich:
- Die Zulassung und Einteilung der Sitze erfolgt nun nach Körpergröße statt Gewicht des Kindes. Die bisherigen „Kindersitz-Gruppen“ gelten für Sitze nach R 129 offiziell nicht mehr.
- Die Pflicht zum rückwärts gerichteten Transport von Babys wurde verlängert: in Sitzen der Norm R 129 müssen die Kleinsten mindestens bis zum Ende des 15. Lebensmonats entgegen der Fahrtrichtung fahren.
- Erstmals muss jeder Kindersitz vor der Zulassung einen Seitenaufpralltest bestehen. Bislang wurden nur die Schutzwirkung bei Frontalunfällen und Heckunfällen getestet.
- Für die Sicherheitstests des Kindersitzes müssen modernere Crash-Test-Dummies eingesetzt werden. Mit den innovativen Prüfpuppen können die Tester die Auswirkungen eines Unfalls auf den Kinderkörper besser erfassen.
- Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne sind erst für Kinder ab 125 cm Körpergröße erlaubt.
Diese neuen Anforderungen sollen das Autofahren für Kinder noch sicherer machen. Details und genauere Erläuterungen zu den Neuerungen können Sie auf unserer Infoseite über die Unterschiede zwischen ECE R 44/04 und ECE R 129 nachlesen.
Welche Kindersitzarten gibt es?
„Integrale Kindersitze“: Kindersitze mit eigenem, integrierten Gurtsystem (Fünfpunkt-Gurt = „Hosenträgergurt“ oder Fangkörper)
„Nicht-integrale Kindersitze“: Kindersitze ohne eigenes Gurtsystem; das Kind wird mit dem Sicherheitsgurt des Autos angeschnallt
Die neue Kindersitznorm: von ECE R 44/04 zu ECE R 129
Die Prüfnorm ECE R 129 wird seit 2013 in drei Phasen eingeführt. In jeder Phase wird die neue Zulassungsnorm für eine bestimmte Gruppe von Kindersitzen eingeführt:
Phase 1: Seit 2013 für integrale Isofix-Kindersitze
Phase 1 startete 2013 und ist auch bekannt als „i-Size-Norm“. Sie betrifft Kindersitze, die ab Geburt bis zu einer Körpergröße von 105 cm passen und mit ISOFIX befestigt werden („integrale Kindersitze“ mit ISOFIX entsprechend der Klassen 0, 0+ und 1 nach ECE R 44/04).
Inzwischen gibt es ein breites Sortiment an i-Size-Sitzen. ISOFIX ist bei diesen Sitzen zwingend anzuwenden. Entweder befindet sich die ISOFIX-Befestigung direkt am Sitz bzw. der Babyschale, oder sie erfolgt indirekt über eine sogenannte „Basisstation“. Diese Basisstation ist mit ISOFIX im Fahrzeug installiert, der Sitz wird dann durch Einklicken auf der Basisstation befestigt. Nur für Babyschalen ist es den Herstellern erlaubt, als Befestigungsmöglichkeit ISOFIX und Autogurt anzubieten.
Phase 2: Seit 2017 für nicht-integrale Kindersitze
Phase 2 regelt seit Juni 2017 die Sicherheitsanforderungen für Kindersitze ab einer Körpergröße von 100 cm, bei welchen das Kind mit dem Autogurt angeschnallt wird („nicht-integrale Kindersitze“ mit oder ohne ISOFIX entsprechend der Klassen 2/3 nach ECE R 44/04).
Diese Kindersitze können entweder mit ISOFIX oder mit dem Fahrzeuggurt befestigt werden. Die ISOFIX-Arme müssen auf jeden Fall versenkbar sein, um den Einbau nur mit dem Autogurt zu ermöglichen. Der erste Kindersitz nach ECE R 129-2 war das Modell „iZi Flex FIX i-Size“ des norwegischen Herstellers Besafe.
Phase 3: Voraussichtlich ab 2019 für integrale Sitze ohne Isofix
Phase 3 ist 2020 in Kraft getreten. Sie regelt die Zulassungsvorschriften für Kindersitze , die mit dem Autogurt eingebaut werden („integrale Kindersitze“ ohne ISOFIX entsprechend der Klassen 0, 0+ und 1 nach ECE R 44/04).
Welche Befestigungsarten für Kindersitze gibt es?
„ISOFIX“: Befestigungssystem für jede Art von Kindersitz, bei dem der Kindersitz fest mit dem Fahrzeug verbunden wird. Diese Verbindung erfolgt entweder über zwei am Kindersitz angebrachte Rastarme, die an speziellen ISOFIX-Haken im Auto eingeklinkt werden. Oder es wird an diesen Haken eine sogenannte „Basisstation“ installiert, auf welche dann der Kindersitze draufgeklickt wird. Eine ausführliche Erklärung zu dieser Befestigungsart gibt es auf unserer ISOFIX-Seite.
„Stützfuß“: Notwendiger zusätzlicher Befestigungspunkt für rückwärts gerichtete Kindersitze. Beim Reboarder befindet sich der Schwerpunkt des Sitzes über dem Fußraum des Autos. Damit der Sitz stabil steht und nicht Richtung Fahrzeugboden kippt, ist er mit einem höhenverstellbaren Stützfuß ausgestattet. Wichtig ist, diesen Stützfuß nicht auf ein leeres Staufach zu stellen.
„Top Tether“: Notwendiger zusätzlicher Befestigungspunkt für vorwärts gerichtete integrale Kindersitze, die nur mit ISOFIX eingebaut sind. Vorwärts gerichteten Sitze, die mit ISOFIX befestigt sind und bei welchen das Kind nicht mit dem Autogurt angeschnallt wird, brauchen einen zusätzlichen Verankerungspunkt.
Der Top Tether ist ein Zusatzgurt am Kopfende des Kindersitzes, mit der den Kindersitz mit einem speziellen Verankerungspunkt im Fahrzeug (in der Regel auf der Rückseite des Fahrzeugsitzes) verbindet. Dieser zweite Befestigungspunkt sorgt dafür, dass der Sitz sich nicht verdrehen kann und sicher steht.
Wie lange ist ECE R 44/04 noch erlaubt?
Seit September 2017 werden ISOFIX-Kindersitze der bisherigen Gruppen 0, 0+ und I nur noch nach ECE R 129 zugelassen. Modelle, die zu diesem Zeitpunkt bereits zugelassen waren, dürfen jedoch auf bislang unbegrenzte Zeit weiterhin verkauft und verwendet werden. Modelle ohne ISOFIX dürfen auch weiterhin zugelassen werden.
Denn für die nächsten Jahre dürfen alle Kindersitze der beiden Normen R 129 und R 44/04 parallel verwendet werden, ein Verbot der Sitze nach R 44/04 ist nicht geplant.
Erfahrungsgemäß ist mit einer Übergangszeit von mindestens zehn Jahren zu rechnen, bis die Norm tatsächlich ungültig wird. Diese Übergangszeit verläuft in der Regel in 5 Phasen:
- Keine Neuzulassungen nach der „alten“ Norm mehr möglich,
- Keine Änderungen für bereits zugelassene Sitze mehr möglich,
- Produktionsstopp und
- Verkaufsstopp der Sitze, und schließlich
- Die Sitze dürfen vom Verbraucher nicht mehr verwendet werden.
Das sind allerdings nur Erfahrungswerte, einen offiziellen „Fahrplan“ für das Auslaufen von ECE R 44/04 gibt es derzeit nicht. Zum Vergleich: Sitze der Norm 44/03 sind für die Verwendung noch immer zugelassen, obwohl sie seit 2009 nicht mehr verkauft werden dürfen.
Was ist der Unterschied zwischen ECE R 129 und i-Size?
Die i-Size-Norm ist ein Teil der Verordnung ECE R 129. I-Size-Kindersitze sind immer nach R 129 zugelassen, das heißt, sie entsprechen allen Vorgaben und Sicherheitsstandards dieser Verordnung.
Kindersitze, die die Bezeichnung „i-Size“ tragen dürfen, müssen darüber hinaus noch weitere, strengere Kriterien erfüllen: i-Size-Sitze müssen eine standardisierte ISOFIX-Befestigung aufweisen und dürfen im Außenmaß nicht breiter als 44 Zentimeter sein. Die i-Size-Norm ist also eine Art Spezial-Regelung der ECE-Norm R 129. Eine ausführliche Darstellung der i-Size-Kindersitznorm können Sie auf unserer Spezialseite zum Thema i-Size nachlesen.
Welche Zulassungsarten für Kindersitze gibt es?
Die Zulassungsart bestimmt, zu welchen Autos ein Kindersitz passt.
Es ist möglich, einen Sitz für mehrere Kategorien zuzulassen. Dann hat dieser Sitz z.B. eine universale Zulassung auf i-Size-Fahrzeugsitzen und eine semi-universale Zulassung für viele weitere Fahrzeugsitze.
„Universale“ Zulassung
Kindersitze mit universaler Zulassung dürfen in allen Autos verwendet werden, die mit einem Sicherheitsgurt entsprechend der Norm ECE 16 ausgerüstet sind. Bei ISOFIX-Sitzen muss der Sitz allerdings zusätzlich zu den ISOFIX-Haken über einen weiteren Verankerungspunkt mit dem Auto verbunden werden, entweder über ein Stützbein oder einen Haltegurt („Top Tether“). Im Handbuch des Fahrzeuges muss vermerkt sein, dass das Auto für „Universal-ISOFIX-Kindersitze“ geeignet ist.
Für diese Kindersitze gibt es keine Typenlisten.
Ein Beispiel für universale Kindersitze sind Kindersitze der i-Size-Norm: ein i-Size-Kindersitz hat eine universale Zulassung für alle Fahrzeugsitze, die mit dem i-Size-Symbol gekennzeichnet sind. Er darf auf jedem dieser Fahrzeugsitze montiert werden. Für alle anderen Fahrzeugsitze gilt die semi-universale Zulassung gemäß der Fahrzeugtypenliste.
„Semi-universale“ Zulassung
Kindersitze erhalten eine semi-universale Zulassung, wenn bestimmte Sicherheitsvorrichtungen, die zur Befestigung des Sitzes verwendet werden, zusätzliche Tests erfordern. Autos mit Staufächern im Boden sind so ein Fall. Der Stützfuß eines Reboarders darf niemals auf ein leeres Bodenfach gestellt werden, da diese nicht stabil genug sind! Oft besteht jedoch die Möglichkeit, das Fach zu füllen oder den Standfuß hinter dem Fach aufzustellen.
Die Frage, ob und wie ein Kindersitz auf einem Fahrzeugsitz mit Staufach im Boden eingebaut werden darf, beantwortet die „Fahrzeugtypenliste“. Diese „Fahrzeugtypenliste“ wird vom Hersteller des Kindersitzes herausgegeben. Sie legt genau fest, auf welchem Sitz in welchem Auto ein Kindersitz verwendet werden darf. Bevor Sie einen Kindersitz in einem Auto das erste Mal verwenden, sollten Sie unbedingt einen Blick in die Typenliste werfen, ob der Kindersitz für dieses Fahrzeug und den jeweiligen Fahrzeugplatz zugelassen ist. Für alle bei uns erhältlichen Kindersitze kannst du hier die Fahrzeugtypenlisten herunterladen.
„Fahrzeugspezifische“ Zulassung
Kindersitze mit fahrzeugspezifischer Zulassung sind ausschließlich für die Nutzung in bestimmten Fahrzeugen zugelassen, für die jeweils ein eigener Crashtest nötig war.
Kindersitz-Kauf im Wald der Normen, Regelungen und Vorschriften
Du hast dir alles zu den Zulassungsnormen und ihren einzelnen Regelungen durchgelesen? Und doch bist du noch unsicher (oder noch unsicherer?), welcher Kindersitz der Richtige für dein Kind ist? Das ist nicht verwunderlich, denn das Dickicht an Vorschriften, Fachbegriffen und Einteilungen ist schwer zu durchschauen. Fast ebenso unübersichtlich ist das große Angebot an Kindersitz-Modellen: welche Prüfnorm, welche Befestigungsart, welche Fahrtrichtung hat dieser Sitz? Und für welche Größe oder welches Alter ist er geeignet?
Lasse dich von den Kindersitzprofis unterstützen! Besuche einen unserer Fachhändler in deiner Nähe, schreibe uns oder ruf uns an. Wir beantworten deine Fragen und lichten das Dickicht der Regelungen. Du bekommst den Durchblick, ohne dass du ein Kindersitz-Diplom ablegen musst. Versprochen.